Einschulung
Für alle Kinder, die bis zum 30. Juni das 6. Lebensjahr vollenden, beginnt die Schulpflicht am 1. August desselben Jahres.
- Die Anmeldung erfolgt immer an der örtlich zuständigen Grundschule oder einer Schule in freier Trägerschaft.
Die genauen Termine für die Anmeldung werden durch den Schulträger (z. B. per Aushang) im Kindergarten, über das Internet oder die Presse bekannt gegeben. - Durch die Grundschule wird die Schuleingangsuntersuchung und schulärztliche Untersuchung organisiert. Im Ergebnis der Testung gibt es ein beratendes Auswertungsgespräch mit der Schulleitung bzw. dem Schulpsychologen.
- Wenn Sie Eltern eines Kindes sind, bei dem sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt oder zu vermuten ist, wird der Einschulungsantrag an den Diagnostischen Dienst (DD) des Staatlichen Schulamtes Neubrandenburg zur Differentialdiagnostik übergeben. Nach einem Auswertungsgespräch erhalten Eltern und letztlich die aufnehmende Schule einen schriftlichen Bescheid. Erst dann kann die Einschulung an der MOSAIK-Schule erfolgen. In Vorbereitung der Einschulung erhalten Sie im Mai schriftlich die Einladung zu einem persönlichen Gespräch.
- Mit dem Eintritt in die Schule verändert sich vieles, vor allem für Ihr Kind. Im Laufe des ersten Schuljahres erfolgt daher eine fortsetzende Überprüfung des vermuteten Förderbedarfs durch den Diagnostischen Dienst, natürlich in Zusammenarbeit und Auswertung mit Ihnen.
- Sie sind unsicher, haben viele Fragen… Sie sind herzlich eingeladen, sich die Schule anzuschauen und Antworten zu bekommen. Bitte melden Sie sich an, damit ausreichend Zeit geplant werden kann.
- Rechtsgrundlage ist das Schulgesetz MV § 34 und die Überarbeitung der Sonderpädagogischen Förderverordnung vom 02. Juni 2014.
- Weiterführende Informationen finden Sie im Menü Formulare.