Mit einem rechtzeitigen, schriftlichen Antrag kann Ihr Kind aus wichtigen Gründen vom Schulbesuch befreit werden. Die Genehmigung erteilt
- bis zu 3 Tagen der Klassenleiter
- bis zu 2 Wochen der Schulleiter
- bis zu 2 Monaten eines Schuljahres das Staatliche Schulamt Neubrandenburg als untere Schulaufsichtsbehörde
- darüber hinaus die obere Schulaufsichtsbehörde